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FAQs

Wärme


1. Wie kann man Verbraucher von "EVN Bulgaria Toplofikatsia" EAD werden?

2. Wer kann als "Verbraucher von Wärmeenergie für Haushaltbedürfnisse" gemäß dem Gesetz bezeichnet werden?

3. Wer kann als "Verbraucher von Wärmeenergie für wirtschaftliche Bedürfnisse" gemäß dem Gesetz bezeichnet werden?

4. Wie werden die Handelsverhältnisse zwischen dem Unternehmen "EVN Bulgaria Toplofikatsia" EAD und den Verbrauchern von Wärmeenergie für Haushaltbedürfnisse geregelt?

5. Wie werden die Handelsverhältnisse zwischen dem Unternehmen "EVN Bulgaria Toplofikatsia" EAD und den Verbrauchern von Wärmeenergie für Gewerbebedürfnisse geregelt?

6.Wie wird die gelieferte Wärmenergie gezahlt?

7.Wie kann ich meine Monatsrechnung prüfen?

8.Was ist ein Wärmekörper?

9.Was ist "Installierte Wärmeleistung"?

10.Wie wird die Zahlung der "Wärmeenergie, abgegeben durch die Gebäudeinstallation" bestimmt?

11.Was wird in "Gebäudeinstallation" eingeschlossen?

12.Wem gehören die "Gebäudeinstallationen"?

13.Was umassen die "Gesamtes heizbares Gebäudevolumen", "Heizbares Immobilienvolumen" und "Heizbares Volumen der gesamten Anteile"?

14."Heizbares Immobilienvolumen" ist eine Grundlage zur Aufteilung wovon?

15.Wie wird "Die Wärmeenergiemenge für Verfahrensausgaben in der Gruppenanschlussstation" berechnet?

16.Wird die Wärmeenergiemenge für Verfahrensausgaben in der Gruppenanschlussstation von der Wärmeenergiemenge, abgemessen durch den Wärmezähler in der Gruppenanschlussstation, abgeschrieben?

17.Wie wird "Die Wärmeenergiemenge für Haushaltheizwasserversorgung im einen Gebäude - Stockwerkeigentum" bestimmt?

18. Wie wird "Die Wärmeenergiemenge zur Aufheizung eines Kubikmeters Wasser bestimmt?

19.Warum ist der spezifische Verbrauch von Wärmeenergie zur Aufheizung eines Kubikmeters Wasser für die Haushaltheißwasserversorgung in den unterschiedlichen Gebäuden nicht derselbe?

20.Wann können die Verbraucher die Dienstleistung Fernwärmeversorgung verweigern?

21.Was gebietet eine metrologische Überprüfung der Wasserzähler und was von uns für ihre Durchführung erforderlich ist? Wenn sie nicht termingerecht ausgeführt wäre, welche sind die Folgen daraus?

22.Was ist notwendig vorzunehmen, wenn wir eine Verstellung oder Austausch der Heizkörper möchten?

23.Wie ist es vorzugehen bei einem Wunsch nach Abänderung des Vorhersageanteils zur Aufteilung der Wärmelektroenergie?

24.Was ist notwendig, um auf die Dienstleistung "Wärmeversorgung" zu verzichten?

25.Was ist notwendig, um auf die Dienstleistung "Heißwasserausnutzung" zu verzichten?

26.Was ist notwendig vorzunehmen, wenn wir eine Unterbrechung der "Leitungsstrang - Ausgleichsschleifen" möchten?

27.Ich bin mit meiner Monatsrechnung nicht einverstanden - wie soll ich vorgehen?

28.Ich bin mit der Ausgleichsrechnung nicht einverstanden (Zweifel an der Genauigkeit der Abrechnung) - wie soll ich vorgehen?

29.Was ist vorzunehmen, wenn wir in der Heizungsjahreszeit eine Beschädigung (geplatzter Heizkörper, geplatzter Absperrventil und sonstiges) in der Wohnung feststellen?

30.Wir sind mit der Qualität (niedrige Temperatur des Wassers oder der Heizkörper) der Wärmeenergieversorgung in der Wohnung (in allen Wohnungen des Wohnblocks) nicht zufrieden - an wen müssen wir uns wenden und in welcher Frist wird die Prüfung erfolgen?

31.Wir zweifeln, dass die Nachbarn stehlen und uns benachteiligen - wie müssen wir vorgehen?

32.Zwei oder mehrere Eingänge eines Wohnblocks verfügen über eine Gruppenanschlussstation und einer von ihnen verweigert die Dienstleistung "Wärmeenergieversorgung". Wer wird die Abtrennung dieses Einganges erledigen und auf welche Rechnung?

33.Wir haben die Wasserzählerplomben kaputtgemacht - wer wird ankommen, um sie zu plombieren?

34.Wer und wie wird der Heißwasserpreis bestimmt?

35.Wie hoch ist der gegenwärtige Preis, zu dem ich die von mir verbrauchte Wärmeenergie zahle?

36.Wie kann ich die Kontakte der mich betreuenden HKV-Firma finden?

37.Ich denke, dass meine Rechnung nicht stimmt. Was muss ich tun?

38.Wo darf ich dievon mir  verbrauchte Wärmeenergie zahlen?

39.Warum ist es erforderlich, dass die Abrechnung durch HKV-Firmen erfolgt? Erhöht das den Preis zusätzlich und ist es nicht möglich, dass diese Funktion nur von "EVN Bulgaria Toplofikatsia" EAD erfüllt wird?





1. Wie kann man Verbraucher von "EVN Bulgaria Toplofikatsia" EAD werden?

Eine physische oder juristische Person kann Verbraucher werden, wenn die ihr gehörende Immobilie an das Wärmeübertragungsnetz der Gesellschaft angeschlossen ist. Gemäß Artikel 18 der Verordnung Nummer 16-334 über die Wärmeversorgung vom 06.04.2007, "Personen, die den Anschluss an das Wärmeübertragungsnetz von neu ausbauenden und/oder bestehenden Objekten möchten, haben dem Wärmeübertragungsbetrieb einen schriftlichen Auftrag auf Untersuchung der Bedingungen und der Weise zum Objektanschluss an das Wärmeübertragungsnetz und des Abschließens eines Vorvertrags vorzulegen. Über fertige Objekte, die der Wärmeversorgung unterliegen, werden genehmigte Investitionsentwürfe oder exekutive Unterlagen der Heizinstallation und der Haushaltheißwasserversorgung zur Verfügung gestellt.

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2.Wer kann als "Verbraucher von Wärmeenergie für Haushaltbedürfnisse" gemäß dem Gesetz bezeichnet werden?

- Gemäß der legalen Definition, gegeben im Paragraphen 1, Punkt 42 der Zusätzlichen Bestimmungen des Energetikgesetzes, ist Verbraucher von Wärmeenergie für Haushaltbedürfnisse eine physische Person - Eigentümer oder ImmobilienVerbraucher-, die Wärmeenergie mit Wärmeträger Heißwasser oder Dampf zur Heizung, Klimatisierung und Heißwasserversorgung für seinen Haushalt verwendet.
- Die Bestimmung des Artikels 153, Absatz 1 des Energetikgesetzes lautet, dass alle Eigentümer und Titelträger des Sachenrechtes auf Nutzung im Gebäude - Stockwerkeigentum, angeschlossen an die Gruppenanschlussstation oder an ihre selbstständige Abzweigung, Verbraucher von Wärmeenergie sind.

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3. Wer kann als "Verbraucher von Wärmeenergie für wirtschaftliche Bedürfnisse" gemäß dem Gesetz bezeichnet werden?

- Gemäß der gültigen Definition, gegeben im Paragraphen 1, Punkt 43 der Zusätzlichen Bestimmungen des Energetikgesetzes, ist Verbraucher von Wärmeenergie für wirtschaftliche Bedürfnisse eine physische oder juristische Person, die Wärmeenergie mit Wärmeträger Heißwasser oder Dampf zur Heizung, Klimatisierung, Heißwasserversorgung und Verfahrensbedürfnisse einkauft, wie auch die Personen, die auf Kosten des staatlichen oder Gemeindehaushaltes sind.

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4. Wie werden die Handelsverhältnisse zwischen dem Unternehmen "EVN Bulgaria Toplofikatsia" EAD und den Verbrauchern von Wärmeenergie für Haushaltbedürfnisse geregelt?

- Gemäß der Textvorlage des Artikels 150 des Energetikgesetzes erfolgt der Verkauf von Wärmeenergie durch das wärmeübertragende Unternehmen an Verbraucher von Wärmeenergie für Haushaltbedürfnisse unter öffentlich bekannten allgemeinen Bedingungen, die durch das wärmeübertragende Unternehmen vorgeschlagen und durch den Staatlichen Ausschuss zur Energie- und Wasserregelung genehmigt werden.
In den Allgemeinen Bedingungen werden die Rechte und die Verpflichtungen des Wärmeübertragenden Betriebs und der Verbraucher, die Messungsweise, die Abrechnung, die Aufteilung und die Zahlung der Wärmeenergiemenge, die Haftung bei Nichterfüllung der Verpflichtungen, die Bedingungen und die Vorschriften für Anschließen, Unterbrechen und Einstellen der Wärmeversorgung, die Vorschriften für die Sicherung des Zugangs zu den Heizkörpern, die Mittel für Handelsmessung und andere Aufsichtvorrichtungen, die Ordnung und die Fristen für Zurverfügungstellung und Erhalt der individuellen Rechnungen seitens der Verbraucher über die Wärmeenergieaufteilung auf eine Weise, die die Zeit bescheinigt, in der die Frist zur Berufung läuft, festgelegt.
Die wärmeübertragenden Betriebe veröffentlichen verbindlich die bekräftigten durch den Ausschuss Allgemeine Bedingungen in mindestens einer zentralen und einer örtlichen Tageszeitung in den Städten mit Haushaltwärmeversorgung. Die allgemeinen Bedingungen treten in Kraft 30 Tage nach ihrer ersten Veröffentlichung, ohne dass ihre ausdrückliche Annahme durch die Verbraucher erforderlich wäre.
In einer Frist von 30 Tagen nach Inkrafttreten der Allgemeinen Bedingungen sind die Verbraucher, die mit ihnen nicht einverstanden sind, einen Antrag vor dem einschlägigen Wärmeübertragungsbetrieb einzureichen, in dem sie besondere Bedingungen vorzuschlagen haben. Die durch die Verbraucher vorgeschlagenen und durch die Wärmeübertragungsunternehmen besonderen Bedingungen sind in schriftlichen Zusätzlichen Vereinbarungen widerzuspiegeln.

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5. Wie werden die Handelsverhältnisse zwischen dem Unternehmen "EVN Bulgaria Toplofikatsia" EAD und den Verbrauchern von Wärmeenergie für Gewerbebedürfnisse geregelt?

Gemäß dem Text des Artikels 149, Absatz 1, Punkt 3 des Energetikgesetzes geschieht der Verkauf von Wärmeenergie aufgrund von schriftlichen Verträgen unter den Allgemeinen Bedingungen, die zwischen einem wärmeübertragenden Betrieb und Verbrauchern von Wärmeenergie für wirtschaftliche Bedürfnisse abgeschlossen worden sind.

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6. Wie wird die gelieferte Wärmenergie gezahlt?

Gemäß Art. 155 des Energetikgesetzes zahlen die Verbraucher von Wärmeenergie in einem Gebäude - Stockwerkeingentum, die verbrauchte Wärmeenergie auf eine der folgenden von Ihnen ausgewählten Zahlungsweisen:
* auf 10 gleiche Monatsbeiträge und zwei Ausgleichungsbeiträge;
* auf Monatsbeiträge, ermittelt nach Vorhersageverbrauch für das Gebäude, und einen Ausgleichbeitrag;
* nach reallem Monatsverbrauch.

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7.Wie kann ich meine Monatsrechnung prüfen?

Die Webseite von EVN Bulgaria wird mit Information über den Wärmeverbrauch und die fällige Geldsumme bis 15. des Monats. Damit Sie Ihre Rechnung prüfen, klicken Sie bitte hier. Geben Sie Ihre Kundennummer oder ITN (Messpunktnummer) ins Feld ein. Wenn Sie Sich noch nicht angemeldet haben, geben Sie, bitte, eine aktive Emailadresse, wo Sie eine Bestätigung für Anmeldung bekommen. Das ist einmalig, und jedes nächstes Mal bei der Eingabe der Kundennummer oder der ITN werden Sie die von Ihnen verbrauchte Energie für den laufenden Monat und Ihre laufende Rechnung automatisch sehen. Für Ihre Erleichterung gibt es einen Telefon für automatische Rechnungscheck – 0700 10207. Bei der Wahl dieser Nummer seien Sie, bitte, bereit, auch ihre ITN durch die Telefontastatur zu wählen.

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8. Was ist ein Wärmekörper?

Gemäß der gültigen Definition, gegeben im Paragraphen 1, Punkt 37 der Zusätzlichen Bestimmungen des Energetikgesetzes, sind Wärmekörper die Rohrleitungswärmekörper und die Strang - Ausgleichsschleifen, die zusammengesetzten aus Gliedern Heizkörper, die flachen Heizkörper und die Heiztruhen, die konstruktive Elemente darstellen, die zur Wärmeabgabe in den Räumen mittels Strahlungs- und Konvektionswärmeaustausch mit dem in ihnen einlaufenden Wärmeträger dienen.

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9. Was ist "Installierte Wärmeleistung"?

In der Verordnung Nr. 16-334 vom 06.04.2007 über die Wärmeversorgung, Paragraph 1, Punkt 4 der Zusätzlichen Bestimmungen ist definiert worden, dass "Installierte Wärmeleistung" die Summe von den Leistungen der eingebauten in der Wohnung Wärmekörper ist.

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10. Wie wird die Zahlung der "Wärmeenergie, abgegeben durch die Gebäudeinstallation" bestimmt?

Gemäß Artikel 143, Absatz 1 des Energetikgesetzes wird die Wärmeenergie, abgegeben durch die Gebäudeinstallation bei einem eingesetzten System zur Anteilaufteilung durch individuelle Verteiler, durch die Person, die eine Anteilaufteilung der Wärmeenergie im Gebäude erstellt, gemäß Verfahrenslehre nach der Verordnung nach Artikel 125, Absatz 3 (Beilage zum Artikel 61, Absatz 1 der Verordnung Nummer 16-334 vom 06.04.2007 über die Wärmeversorgung) ermittelt.

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11. Was wird in "Gebäudeinstallation" eingeschlossen?

In der Verordnung Nr. 16-334 über die Wärmeversorgung, Paragraph 1, Punkt 3 der Zusätzlichen Bestimmungen ist definiert worden, dass:
"Gebäudeinstallation" oder "Installation im Gebäude" eine Gesamtheit von den Wärmerohrleitungen und Einrichtungen zur Aufteilung und Auslieferung von Wärmeenergie von der Gruppenanschlussstation bis zu den Immobilien der Verbraucher, einschließlich der waagerechten und senkrechten Hauptverteilungslinien darstellt. Sollten an eine Gruppenanschlussstation mehr als ein Gebäude angeschlossen worden sein, ist jede von den anschließenden Wärmerohrleitungen ein Element von der entsprechenden Installation im Gebäude.

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12. Wem gehören die "Gebäudeinstallationen"? 

Gemäß Artikel 140, Absatz 3 des Energetikgesetzes sind die Gebäudeinstallationen zur Heizung und Heißwasserversorgung ein gesamtes Stockwerkeigentum. Deswegen ist die Instandhaltung der Gebäudeinstallationen auf Rechnung des Stockwerkes, wobei es sie zu pflegen hat, ihre Reparatur auszuführen, aber ohne Abänderungen vorzunehmen, die zur Störung der Wärmeversorgung führen.

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13. Was umassen die "Gesamtes heizbares Gebäudevolumen", "Heizbares Immobilienvolumen" und "Heizbares Volumen der gesamten Anteile"?

Gemäß Paragraph 1, Punkt 34, 38 und 39 des Energetikgesetzes:
"Gesamtes heizbares Gebäudevolumen" ist die Summe aus den Immobilienvolumen der Verbraucher und der Raumvolumen der gemeinsamen Gebäudeteile - Stockwerkeigentum, das für Heizung nach Entwurf vorgesehen worden ist.
"Heizbares Immobilienvolumen" schließt den Volumen aller eigenen und/oder benutzten durch den Verbraucher Räume und die entsprechenden dazugehörenden Anteile der gemeinsamen Gebäudeteile ein, die für Heizung nach Entwurf vorgesehen worden sind.
"Heizbares Volumen der gesamten Anteile" ist die Summe aus den Raumvolumen der gemeinsamen Gebäudeteile, mit vorgesehenen nach Entwurf Wärmekörpern.

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14. "Heizbares Immobilienvolumen" ist eine Grundlage zur Aufteilung wovon?

Aufzuteilen sind zwischen allen Verbrauchern proportional dem heizbaren Volumen der Immobilien nach Projekt:
die Wärmeenergie, die durch die Gebäudeinstallation abgegeben ist, und die Wärmeenergie zur Heizung der gemeinsamen Teile des Gebäudes - Stockwerkeigentum, in denen Wärmekörper aufgestellt worden sind.

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15. Wie wird "Die Wärmeenergiemenge für Verfahrensausgaben in der Gruppenanschlussstation" berechnet? 

Gemäß Artikel 58, Absatz 2 der Verordnung Nummer 16-334 über die Wärmeversorgung ist die Wärmeenergiemenge für Verfahrensausgaben in der Gruppenanschlussstation auf die Rechnung des wärmeübertragenden Betriebes bei Verbrauchern, die Wärmeenergie zur Haushaltsbedürfnissen verwenden. Die Menge wird bestimmt durch den wärmeübertragenden Betrieb mittels:
1. technischer Kenngrößen der Gruppenanschlussstation nach Angaben des Herstellers;
2. Berechnung oder wärmetechnischer Überprüfung.

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16. Wird die Wärmeenergiemenge für Verfahrensausgaben in der Gruppenanschlussstation von der Wärmeenergiemenge, abgemessen durch den Wärmezähler in der Gruppenanschlussstation, abgeschrieben? 

Von der abgemessenen durch den Wärmezähler in der Gruppenanschlussstation Wärmeenergiemenge wird die Wärmeenergiemenge für Verfahrensausgaben in der Gruppenanschlussstation abgezogen, um als Differenz die Wärmeenergiemenge zur Aufteilung zwischen den Verbrauchern zu einer Gruppenanschlussstation zu erhalten.

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17. Как се определя "Количеството на топлинна енергия за БГВ в СЕС" ? 

Die Wärmeenergiemenge für Haushaltheizwasserversorgung im einen Gebäude - Stockwerkeigentum" wird gemäß Artikel 68, Absatz 1 der Verordnung Nummer 16-334 über die Wärmeversorgung:
1. bei Verwendung nur von Heißwasser für Haushaltsbedürfnisse für die Abrechnungszeitspanne - nach Anzeigen des Wärmezählers in der Gruppenanschlussstation;
2. bei Verwendung von Wärmeenergie zur Aufheizung und Heißwasser für Haushaltsbedürfnisse - mittels der Kaltwassermenge, abgemessen nach dem Aufsichtswasserzähler, eingebaut vor dem Aufheizer zur Haushaltheißwasserversorgung, multipliziert nach der erforderlichen Wärmeenergiemenge zur Aufheizung eines Kubikmeters Wasser, ermittelt. 

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18. Wie wird "Die Wärmeenergiemenge für Haushaltheizwasserversorgung im einen Gebäude - Stockwerkeigentum" bestimmt?


Die durchschnittliche Wärmeenergiemenge, die zur Aufheizung eines Kubikmeters Wasser für Haushaltheißwasserversorgung erforderlich ist, wird wie folgt ermittelt:
A. Durchschnittliche Wärmeenergiemenge, die zur Aufheizung eines Kubikmeters Wasser für Haushaltheißwasserversorgung im Laufe der nicht geheizten Periode erforderlich ist, - qср.н., kWh/m3:
wobei: ΣQiн. die Wärmeenergiemenge zur Aufteilung im Gebäude während der nicht geheizten Periode in kWh ist;
Gоб.в.н. - die gesamte verbrauchte Heißwassermenge im Gebäude in m3 für die nicht geheizte Periode im Rahmen der Abrechnungszeitspanne ist, die nach der Abhängigkeit zu berechnen ist,
wobei: Gоб.в.отч.п. die Differenz zwischen der End- und Anfangsanzeige des gesamten Wasserzählers, eingebaut vor dem Aufheizer für Haushaltheißwasserversorgung in der Gruppenanschlussstation, für die Abrechnungsperiode, m3, ist;
mотч.п. - die Anzahl der Werkstage des Aufheizers für Haushaltheißwasserversorgung in der Gruppenanschlussstation für die Abrechnungsperiode; mн. - die Anzahl der Werkstage des Aufheizers für Haushaltheißwasserversorgung in der Gruppenanschlussstation für die nicht geheizte Zeitspanne, für die Abrechnungsperiode ist.
B. Durchschnittliche Wärmeenergiemenge, die zur Aufheizung eines Kubikmeters Wasser für Haushaltheißwasserversorgung im Laufe der geheizten Periode erforderlich ist, - qср.о., kWh/m3:
qср.о. = qср.н.*К, wobei: K ein Temperaturfaktor ist, ermittelt worden nach der Formel:
К = Dtз/Dtл, wobei:
Dtз die Differenz zwischen den Temperaturen des aufgeheizten Wassers am Auslauf und am Einlauf des Aufheizers für Haushaltheißwasserversorgung ist, durchschnittlich ermittelt für die Abrechnungsperiode mit Heizung;
Dtл - die Differenz zwischen den Temperaturen des aufgeheizten Wassers am Auslauf und am Einlauf des Aufheizers für Haushaltheißwasserversorgung ist, durchschnittlich ermittelt für die Periode nach Punkt 1.

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19. Warum ist der spezifische Verbrauch von Wärmeenergie zur Aufheizung eines Kubikmeters Wasser für die Haushaltheißwasserversorgung in den unterschiedlichen Gebäuden nicht derselbe?

Die Wärmeenergie ist für unterschiedlichen Gebäude nicht dieselbe und ist abhängig von der Art der Gebäudeinstallation, dem Vorhandensein einer Isolierung, der Rezirkulationspumpe und sonstiges. Bei der Zirkulation des Heißwassers durch die Gebäudeisolierung wird ein Teil der Wärmeenergie an das Gebäude abgegeben. Für ihren Ausgleich wird eine zusätzliche Menge Wärmeenergie eingesetzt, die für die Instandhaltung der normativen Temperatur von 55 0C erforderlich ist. Aus diesem Grunde ist die verbrauchte Wärmeenergie zur Aufheizung derselben Wassermenge in unterschiedlichen Gebäuden nicht dieselbe und deswegen ist auch der spezifische Verbrauch von Wärmeenergie zur Aufheizung eines Kubikmeters unterschiedlich.

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20. Wann können die Verbraucher die Dienstleistung Fernwärmeversorgung verweigern?

Die Verzicht auf die angebotene Dienstleistung gemäß Art. 153, Abs. 2 des Energetikgesetzes ist möglich einzig dann, wenn die Eigentümer, die zumindest zwei Drittel des Eigentums im Etageneigentumsgebäude besitzen, an eine Kundenstation oder an ihren selbstständigen Abzweig angeschlossen sind, keine Verbraucher der Fernwärme für Heizung und/oder für Warmwasser möchten. In diesem Falle sind sie verpflichtet das letztere schriftlich vor der Wärmeübertragungsgesellschaft zu erklären und die Einstellung der Wärmeversorgung zur Aufheizung und/oder zur Heißwasserversorgung aus dieser Gruppenanschlussstation oder aus ihrer selbstständigen Abzweigung aufzufordern. Nach Absatz 3. des oben angegebenen Artikels bleiben die Verbraucher als solche bis zum Datum der Einstellung der Wärmeenergieversorgung. Gemäß Absatz 6 desselben Artikels bleiben die Verbraucher im Gebäude - Stockwerkeigentum, die die Wärmezufuhr zu den Wärmekörpern in ihren Immobilien unterbrechen, Verbraucher der Wärmeenergie, die durch die Gebäudeinstallation und durch die Wärmekörper in den gemeinsamen Teilen des Gebäudes abgegeben wird.

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21. Was gebietet eine metrologische Überprüfung der Wasserzähler und was von uns für ihre Durchführung erforderlich ist? Wenn sie nicht termingerecht ausgeführt wäre, welche sind die Folgen daraus?

Gemäß Art. 52, Abs. 6 der Verordnung Nr. RD 16-334 vom 06.04.2007, Gesetz über die Messungen und seine untergesetzlichen Akten unterliegen alle Wasserzählgeräte einer metrologischen Überprüfung auf alle fünf Jahre. Dazu müssen sich die Kunden, die Besitzer der Wasserzähler sind, an das Staatliche Institut für Metrologie wenden. Im Falle, dass die notwendige Überprüfung nicht durchgeführt wurde, wird vom Amts wegen Heißwasser je Personanzahl gem. Verordnung Nr. RD 16-334 vom 06.04.2007 berechnet.

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22. Was ist notwendig vorzunehmen, wenn wir eine Verstellung oder Austausch der Heizkörper möchten?

Beim Einkauf oder Austausch des Heizkörpers ist es notwendig, dass Sie sich an das Unternehmen für die Anteilaufteilung wenden. Das letztere berechnet die Heizkörperleistung nach seinen Kenngrößen und programmiert die individuellen Aufteilungsgeräte (IRU).

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23. Wie ist es vorzugehen bei einem Wunsch nach Abänderung des Vorhersageanteils zur Aufteilung der Wärmelektroenergie?

Wir wenden uns an die HKV-Firma, wobei wir eine Erklärung einreichen, was wir auszunutzen und nicht auszunutzen beabsichtigen.

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24. Was ist notwendig, um auf die Dienstleistung "Wärmeversorgung" zu verzichten?

Die Nichtausnutzung von Wärmeenergie zur Aufheizung durch die Wärmekörper geschieht mittels Zuschließens des thermostatischen Ventils oder des Leitungshahnes der Wärmekörper und es ist schriftlich ein Antrag des Verbrauchers, abgestimmt mit der bevollmächtigten Person des Gebäudes, vor dem Unternehmen "EVN Bulgaria Toplofikatsia" (Auf Deutsch: ...Bulgarien Wärmeversorgung) EAD einzureichen, und das letztere seinerseits hat das entsprechende Unternehmen für Anteilaufteilung darüber zu benachrichtigen. Bei Absage an Heizung bleiben die Kunden Verbraucher der Wärmeenergie, die durch die Gebäudeinstallation und durch die Wärmekörper in den gemeinen Teilen des Gebäudes (wenn solche vorhanden wären.) (Artikel 153, Absatz 6 des Energetikgesetzes) abgegeben wird. Gemäß Artikel 153, Absatz 5 des Energetikgesetzes sind die Verbraucher bei einem eingesetzten System zur Anteilaufteilung der Wärmeenergie [TE] nicht berechtigt, die Zufuhr der Wärmeenergie zu den Wärmekörpern mittels ihrer physischen Abtrennung von der Gebäudeinstallation einzustellen.

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25. Was ist notwendig, um auf die Dienstleistung "Heißwasserausnutzung" zu verzichten?

Gemäß der Verordnung über die Wärmeenergieversorgung sind die Kunden nicht berechtigt die Heizkörper und die Heißwasserzähler zu entfernen und zu plombieren. Die Nichtausnutzung von Wärmeenergie zum Heißwasser geschieht mittels Zuschließens des Leitungshahnes vor dem Wasserzählgerät und es ist schriftlich ein Antrag des Verbrauchers, abgestimmt mit der bevollmächtigten Person des Gebäudes, vor dem Unternehmen "EVN Bulgaria Toplofikatsia" EAD einzureichen, und das letztere seinerseits hat das entsprechende Unternehmen für Anteilaufteilung darüber zu benachrichtigen. Gemäß Übergangs - und Schlussbestimmungen des Paragraphen 2, Punkt 2 der Verordnung Nr. 16-334 vom 06.04.2007 über die Wärmeenergieversorgung sind die Verbraucher verpflichtet Wärmezählgeräte für Heißwasser an allen Abzweigungen zu ihren Immobilien von der Gebäudeinstallation für Haushaltheißwasserversorgung einzubauen.

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26. Was ist notwendig vorzunehmen, wenn wir eine Unterbrechung der "Leitungsstrang - Ausgleichsschleifen" möchten?

Um die Wärmenergiezufuhr zu der Leitungsstrang - Ausgleichsschleife abzuschalten, ist eine schriftliche Zustimmung aller Verbraucher der einschlägigen senkrechten Rohrleitung, durch die diese Leitungsstrang - Ausgleichsschleife durchläuft. Es ist ein Antrag mit beigelegtem Protokoll mit erklärter schriftlicher Zustimmung aller Verbraucher einzurechen und sollte eine technische Möglichkeit vorhanden sein, erfolgt die Einstellung der Wärmeenergiezufuhr zu der angegebenen Leitungsstrang - Ausgleichsschleife. Bei der Ausführung der Abtrennung haben die Angestellten des Unternehmens "EVN Bulgaria Toplofikatsia" EAD ein Protokoll anzufertigen und dasselbe wird in den Programmsystemen der Gesellschaft verarbeitet und danach wird es zur Verarbeitung auch durch den Händler für Anteilaufteilung (TDR) versendet.

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27. Ich bin mit meiner Monatsrechnung nicht einverstanden - wie soll ich vorgehen?

Die Einwände von Verbrauchern, verknüpft mit den berechneten Beträgen für Wärmeenergie und die Aufteilung der Wärmeenergie sind vor dem Unternehmen "EVN Bulgaria Toplofikatsia" EAD in einer 45-tägigen Frist, nach Ablauf der Zeitspanne, die sie betreffen (Artikel 34, Absatz 3 und Artikel 56, Absatz 2 der Allgemeinen Bedingungen). Die Beanstandungen der Kunden entbinden sie nicht einer Zahlung der fälligen Beträge für Wärmeenergie und der Beträge für die Dienstleistung Anteilaufteilung der Wärmeenergie (Artikel 34, Absatz 4 der Allgemeinen Bedingungen).

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28. Ich bin mit der Ausgleichsrechnung nicht einverstanden (Zweifel an der Genauigkeit der Abrechnung) - wie soll ich vorgehen?

Beanstandungen über Abrechnung der Geräteanzeigen und der Energieaufteilung für vorhergehende Zeitspanne sind in einer 30-tägigen Frist nach Erhalt der Ausgleichsrechnung durch die Verbraucher (Artikel 30, Absatz 1 der Allgemeinen Bedingungen) vorzulegen. Bei einer Feststellung von unterlassenen Fehlern durch den Händler, die in unrichtiger Abrechnung oder nicht korrekter Anteilaufteilung bestehen, sind die Ausgleichsrechnungen für die entsprechende Periode zu verarbeiten. In einer 14- tägigen Frist ab Datum des Einwanderhalts ist der Händler verpflichtet neue Ausgleichsrechnungen für das ganze Gebäude für die Periode anzufertigen und bei Bedarf die Vorhersageanteile zu aktualisieren.

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29. Was ist vorzunehmen, wenn wir in der Heizungsjahreszeit eine Beschädigung (geplatzter Heizkörper, geplatzter Absperrventil und sonstiges) in der Wohnung feststellen?

Signale zur Havarien sind an Telefon 0700 1 0007 (rund um die Uhr für Verbraucher) einzureichen. Nach Aufhebung der Havarie ist ein Feststellungsprotokoll anzufertigen, das in dem Unternehmen "Wärmeenergieversorgung" verarbeitet und danach dem Händler für Anteilaufteilung zur Datenverarbeitung gesendet wird. Die Beseitigung der Beschädigung an der Gebäudeinstallation für Heizung und Haushaltheißwasserversorgung erfolgt auf Rechnung der Verbraucher im Gebäude (Artikel 140, Absatz 3 des Energetikgesetzes, abgeändert, "Staatszeitung", Nummer 74 vom Jahr 2006) - die internen Gebäudewärmeinstallationen zur Heizung und Heißwasserversorgung stellen ein gemeinsames Stockwerkeigentum dar) durch Firmen, die die entsprechende Tätigkeit auszuführen haben, wobei bei Bedarf die Wärmezufuhr an die Gruppenahnschussstation einzustellen ist, wobei diese Dienstleistung nach dem Preisverzeichnis der Gesellschaft gezahlt wird.

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30. Wir sind mit der Qualität (niedrige Temperatur des Wassers oder der Heizkörper) der Wärmeenergieversorgung in der Wohnung (in allen Wohnungen des Wohnblocks) nicht zufrieden - an wen müssen wir uns wenden und in welcher Frist wird die Prüfung erfolgen?

Das Signal ist durch Telefon 0700 1 0007 (Havariedienst zum Wärmeenergieversorgungsbezirk), als Havarie einzureichen. Nach Aufhebung der Havarie ist ein Feststellungsprotokoll zu erstellen, das an das Unternehmen "Wärmeenergieversorgung" und an das dem Unternehmen Anteilaufteilung geschickt wird.

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31. Wir zweifeln, dass die Nachbarn stehlen und uns benachteiligen - wie müssen wir vorgehen?

Im Zweifel über gesetzwidrige Ausnutzung von Wärmeenergie haben die Wohnenden einen Antrag an das Unternehmen "Wärmeenergieversorgung" einzureichen. Gemeinsam mit Angestellten des Unternehmens für Anteilaufteilung geschieht die Überprüfung in den Immobilien der Verbraucher. Bei festgestellten Verstößen werden die vorgesehenen Sanktionen seitens des Händlers für Anteilaufteilung angewandt. Im Rahmen der festgelegten in der Gesellschaft Arbeitszeit werden die Überprüfungen gezahlt, nach 17.00 Uhr werden dieselben nach einem bestätigten Preisverzeichnis gezahlt.

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32. Zwei oder mehrere Eingänge eines Wohnblocks verfügen über eine Gruppenanschlussstation und einer von ihnen verweigert die Dienstleistung "Wärmeenergieversorgung". Wer wird die Abtrennung dieses Einganges erledigen und auf welche Rechnung?

Wenn eine Gruppenanschlussstation zwei Eingänge bedient und einer von ihnen die Abtrennung möchte, um keine Wärmeenergie zu nutzen, ist ein Antrag an das Unternehmen "Wärmeenergieversorgung" einzureichen. Es muss ein notariell beglaubigtes Protokoll mit den Unterschriften der Eigentümer, die zumindest zwei Drittel des Eigentums im Gebäude besitzen und diese Dienstleistung nicht möchten, vorhanden sein. Außerdem müssen alle Rechnungen des ganzen Eingangs gezahlt sein. Das Unternehmen "Wärmeenergieversorgung" untersucht den Antrag und gibt Stellungnahme dazu, ob diese Abtrennung möglich oder nicht möglich sei und auf welche Rechnung. Im Preisverzeichnis der Gesellschaft ist diese Dienstleistung nicht enthalten.

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33. Wir haben die Wasserzählerplomben kaputtgemacht - wer wird ankommen, um sie zu plombieren?

Bei einer Verletzung der Intaktheit der Wasserzählerplomben für Heißwasser haben die Verbraucher einen Antrag auf Legalisierung derselben an 0700 1 7777 und 0700 1 0007 - Customer Relation Center.

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34. Wer und wie wird der Heißwasserpreis bestimmt?

Es ist kein fester Heißwasserpreis vorhanden. Er ist jeden Monat unterschiedlich. Der Preis hängt von dem Verbrauch in der Gruppenanschlussstation ab. Der Preis für einen Kubikmeter Heißwasser ist für die einzelnen Gruppenanschlussstationen unterschiedlich und hängt von der Anzeige des Wärmeenergiezählers in der Gruppenanschlussstation und dem Verbrauch, ermittelt nach den individuellen Wasserzählgeräten in den Immobilien der Verbraucher, ab. Die Wärmeenergiemenge für Haushaltheißwasserversorgung wird gemäß Artikel 68 der Verordnung Nummer 16-334 vom 06.04.2007 aufgeteilt. Bei einer Ausnutzung nur von Heißwasser für die Abrechnungsperiode - nach Angaben des Wärmeenergiezählers in der Gruppenanschlussstation und nach der verbrauchten Heißwassermenge durch die einzelnen Verbraucher, ermittelt nach ihren Wasserzählgeräten für Heißwasser. Bei einer Ausnutzung der Wärmenergie zur Heizung und Heißwasser für Haushaltsbedürfnisse - durch die Kaltwassermenge, ermittelt nach dem Wasserzählgerät, montiert vor dem Aufheizer für Haushaltsheißwasserversorgung, multipliziert mit der notwendiger Menge Wärmeenergie für Aufheizung eines Kubikmeters Wasser.

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35. Wie hoch ist der gegenwärtige Preis, zu dem ich die von mir verbrauchte Wärmeenergie zahle?

Der Preis, zu dem die aufgeteilte Wärmeenergie zur Heizung und Haushaltheißwasser verwertet wird, ist auch in den Monatsrechnungen über verbrauchte Wärmeenergie widerspiegelt, die jeden Monat an den Haushalts- und Gewerbeverbraucher versendet werden. Die aktuellen Preisen sind auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht.

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36. Wie kann ich die Kontakte der mich betreuenden HKV-Firma finden?

In der Steuerrechnung für verbrauchte Wärmeenergie, die jeden Monat an die Haishaltskunden zu versenden sind, sind in der kleinen Spalte für zusätzliche Auskunft die Anschrift und das Telefon des Händlers für Anteilaufteilung enthalten, der das vollständige Gebäude bedient. Eine Auskunft (Anschrift und Telefon) über das Unternehmen für Wärmeenergiebuchführung dürfen die Verbraucher auch an den Telefonen für Auskunft 07001 7777, Telefon: 901-173* für Bezirk Nord und Telefon 682-268* für Bezirk Süd erhalten. Auskunft über die eingetragenen Unternehmen für Anteilsaufteilung können Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Energetik und Tourismus entdecken.

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37. Ich denke, dass meine Rechnung nicht stimmt. Was muss ich tun?

Die Verbraucher sind berechtigt Einwände vor dem Unternehmen "Wärmeenergieversorgung" gegen den berechneten Betrag für verbrauchte Wärmeenergie, für Heizung und/oder Haushalts - Heißwasser in einer 45 (fünfundvierzig) - tägigen Frist nach Ablauf der Frist, die sie betreffen (Artikel 34, Absatz 3 der Allgemeinen Bedingungen) gelten zu lassen.
Mit dieser Beanstandung dürfen die Verbraucher die Ausführung einer Abrechnung der Wasserzählgeräte und der individuellen Aufteilungseinrichtungen in ihren Immobilien, durch Vertreter des Unternehmens "Wärmeenergieversorgung" mit der gemeinsamen Teilnahme von Vertretern des Händlers für Anteilaufteilung anfordern, wobei sie diese Dienstleistung im Voraus nach Preisen der Gesellschaft zahlen.
Es ist Rücksicht darauf zu nehmen, dass die Einwände der Verbraucher an das Unternehmen "Wärmeenergieversorgung" sie der Zahlung des Betrages für Wärmeenergie (gegen die sie Einwände erheben) und des Betrages für die Dienstleistung Anteilaufteilung von Wärmeenergie nach herausgegebener Rechnung (Artikel 34, Absatz 4 der Allgemeinen Bedingungen) nicht entbinden.

zu den Fragen




38. Wo darf ich dievon mir verbrauchte Wärmeenergie zahlen?

Die Kunden dürfen die fälligen Beträge für verbrauchte Wärmeenergie bar an den Kassenschaltern, die die Kunden von EVN Bulgaria Toplofikatsia EAD betreuen, zahlen. Für mehr Info klicken Sie bite hier. Die Verbraucher dürfen auch bargeldlose Zahlung der Wärmeenergie und des Betrages für die Dienstleistung Heizkostenverteilung mittels Bankomaten, durch Banküberweisung, Zahlung mittels Transcard oder durch das System für elektronische Zahlungen "ePay.bg" mit eigener Bankkarte ausführen.

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39. Warum ist es erforderlich, dass die Abrechnung durch HKV-Firmen erfolgt? Erhöht das den Preis zusätzlich und ist es nicht möglich, dass diese Funktion nur von "EVN Bulgaria Toplofikatsia" EAD erfüllt wird?

Die Abrechnung der Individuellen Aufteilungseinrichtungen [IRU], eingebaut an den Wärmeenergiekörper und den Wasserzähler für Haushalt - Heißwasser, wird durch den Händler für Anteilaufteilung abgerechnet, der mit Beschluss der Vollversammlung im Gebäude zum Einbau, Servicebedienung und Abrechnung der durch ihn eingebauten Individuellen Aufteilungseinrichtungen [IRU] und der Anteilaufteilung der verbrauchten Wärmeenergie zwischen den Verbrauchern im Gebäude ausgewählt wurde. Diese Anforderung ist noch mit dem Gesetz über die Energetik und Energieeffizienz, Erlass Nummer 64 des Ministerrates vom 18.03.2002 für Verabschiedung der Verordnung über die Wärmeenergieversorgung eingeführt.
Mit einer Veränderung in der normativen Regelung hat zum gegenwärtigen Moment das Unternehmen "EVN Bulgaria Toplofikatsia" EAD abgeschlossene Verträge mit allen lizenzierten Händlern für Anteilaufteilung, wobei dieselben als Unterauftragnehmer des Unternehmens "EVN Bulgaria Toplofikatsia" EAD fungieren, d.h. ihnen ist zugeteilt worden, dass sie die Abrechnung der Individuellen Aufteilungseinrichtungen [IRU], der Wasserzähler für Haushalt - Heißwasser und der Aufteilung der Wärmeenergie zwischen den Verbraucher in den Gebäuden ausführen, mit denen sie vorher abgeschlossene Verträge über Einbau, Bedienung, Abrechnung und so weiter gehabt hatten. Zu diesem Zweck bezahlt das Unternehmen "EVN Bulgaria Toplofikatsia" EAD den Händlern für die Ausführung dieser Tätigkeit. Mit dieser Abänderung in der normativen Regelung, gültig seit dem 01.11.2007 sind die Händler für Anteilaufteilung nicht berechtigt Gebühren für die Ausführung dieser Tätigkeit von den Verbrauchern zu entrichten, wobei diese Gebühren durch die Gesellschaft entrichtet werden. Für diese Dienstleistung entrichtet das Unternehmen "EVN Bulgaria Toplofikatsia" EAD von den Verbrauchern jeden Monat die Gebühr "Dienstleistung Anteilaufteilung von Wärmeenergie", das in einer abgesonderten Zeile in den Steuerrechnungen dargestellt worden ist.
Das Unternehmen "EVN Bulgaria Toplofikatsia" EAD ist ein lizenziertes Unternehmen für Anteilaufteilung der Wärmeenergie und führt auch Abrechnung von Wasserzählern für Haushalt - Haiswasser in Gebäuden der Aufteilung der Gesellschaft, wofür die Verbraucher auch von diesen Gebäuden monatlich die entsprechende Gebühr für "Dienstleistung Anteilaufteilung von Wärmeenergie" nach Preisen der Gesellschaft zahlen.
Der Preisverzeichnis für Ausführung von Abrechnung aller Händler für Anteilaufteilung, einschließlich des Unternehmens "EVN Bulgaria Toplofikatsia" EAD sind auf der Internet - Seite der Gesellschaft veröffentlicht. Dort ist auch Auskunft darüber vorhanden, wie ist diese Gebühr für jede Immobilie ermittelt; alle Verbraucher haben Mitteilungen mit Abrechnungsweise, Anzahl der Individuellen Aufteilungseinrichtungen [IRU], Anzahl der Wasserzählgeräte in den Immobilien erhalten.

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